Seminar IT-Recht 2025
- 04. bis 06. Juni in Puerto Pollensa/Mallorca
- Fortbildungsseminar gem. § 15 FAO
- 10 Zeitstunden
Termine und Vortragszeiten
- 04.06.2025 09:00 bis 13:00 Uhr inklusive Pause
- 05.06.2025 09:00 bis 13:00 Uhr inklusive Pause
- 06.06.2025 09:00 bis 13:00 Uhr inklusive Pause

Themen und Referenten (vorläufig, Änderungen vorbehalten)

Jan Klink
Immaterialgüterrechte in der Informationstechnologie
Der Vortrag lädt zu einem Streifzug durch die Schutzmöglichkeiten für typische immaterielle Leistungsergebnisse der IT-Branche ein. Auf vier Etappen wird gezeigt, wie bestehende Möglichkeiten des Patent-, Geschmacksmuster-, Marken- und Knowhow-Rechtes kreativ auf die häufig unkonventionellen Lösungen von IT-Unternehmen angewendet werden können.
Die erste Etappe ergründet Patentmöglichkeiten für Hardwarekomponenten und Software sowie für KI-Erzeugnisse. Die zweite Etappe zeigt Möglichkeiten und Voraussetzungen eines Geschmacksmusterschutzes für designgeprägte Leistungsergebnisse wie Produktgestaltungen und Screen-Impression. Die dritte Etappe führt in die Welt der Gestaltung rechtssicherer IT-Marken mit ihren typischen Problemfeldern der Zeichengestaltung und der Aufsetzung des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses. Die vierte Etappe taucht in die Möglichkeiten des IT-Knowhow-Schutzes ein, zum einen durch Schutzstrategien nach der Umsetzung der EU Trade Secrets Richtline im Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen und zum anderen durch vertragliche Gestaltung und Best Practice.
Jan Klink, LL.M. (IP) University of London, ist Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz sowie Fachanwalt für Informationstechnologierecht und besitzt die Zulassung als Solicitor am High Court of Justice in England and Wales. Er vertritt in der Patentanwaltskanzlei Rüger | Abel in Stuttgart mittelständische Unternehmen und Weltkonzerne in allen Bereichen des nationalen, europäischen und internationalen Technikrechts.

John Y. Krueger
Wie KI das Gestalten und Prüfen von Verträgen beeinflusst
Künstliche Intelligenz revolutioniert die juristische Vertragsarbeit: Von der automatisierten Klauselerstellung über die Prüfung komplexer Vertragswerke bis hin zur Risikobewertung in Echtzeit. Doch wie zuverlässig sind KI-gestützte Tools wirklich? Welche rechtlichen und ethischen Rahmenbedingungen sind zu beachten? Und wie verändert sich die Rolle der Juristinnen und Juristen in diesem neuen Ökosystem?? Der Vortrag bietet einen praxisnahen Einblick in die aktuellen Möglichkeiten und Grenzen von KI im Vertragsrecht.Anhand konkreter Anwendungsfälle werden Chancen, Risiken und regulatorische Herausforderungen beleuchtet. Zudem werden Strategien vorgestellt, wie KI sinnvoll in den juristischen Arbeitsalltag integriert werden kann, ohne dabei die notwendige rechtliche Sorgfaltspflicht zu vernachlässigen.? Ein Muss für alle, die sich mit der Zukunft der Vertragsgestaltung und -prüfung auseinandersetzen und den Einsatz von KI-Technologien in der juristischen Praxis kritisch reflektieren möchten.
John Krüger ist Syndikusrechtsanwalt in der Commercial Legal-Abteilung des Technologiekonzerns Cognizant, Fachanwalt für IT-Recht und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz. Nach über einem Jahrzehnt in einer wirtschaftsberatenden Kanzlei verhandelt er heute internationale Großverträge im IT- und Technologiebereich – an der Schnittstelle von Services, Software, Cloud und künstlicher Intelligenz. Er ist überzeugt: Humor, Resilienz und ein feines Gespür, gepaart mit Neugier für unausgesprochene Interessen, sind die halbe Miete in jeder Vertragsverhandlung.

Dr. Viktoria Schmittmann
IT-sicherheitsrechtliche Kodifikationen und Management von Cyberattacken
Der Vortrag bietet einen umfassenden Überblick über die neuesten Entwicklungen und Anforderungen im Bereich der IT-Sicherheit auf EU- und nationaler Ebene. Die wichtigsten gesetzlichen Vorgaben, einschließlich des Cyber Resilience Act (CRA), der NIS2-Richtlinie und des Digital Operational Resilience Act (DORA), werden detailliert vorgestellt. Der Vortrag schließt mit einem interaktiven Workshop zum Thema Cyber Incident Management, in dem praktische Ansätze und Best Practices vermittelt werden.
Dr. Viktoria Schmittmann, LL.M. M.Sc. ist Fachanwältin für IT-Recht und Wirtschaftsinformatikerin bei der Kanzlei Zuhorn & Partner Rechtsanwälte mbB (www.zuhorn.de) und der auf Digital Compliance spezialisierten bpc GmbH (www.b-p-c.eu). Sie berät im IT- und Datenschutzrecht mit besonderem Fokus auf Cloud-Technologien, IT-Sicherheit und KI-Systeme und ist als externe Datenschutzbeauftragte tätig. Viktoria Schmittmann ist Dozentin für Compliance an der Frankfurt School of Finance & Management, Vorstandsmitglied (Deutschland/EMEA) der International Association of Microsoft Channel Partners (IAMCP e.V.) und leitet den Fachausschuss Künstliche Intelligenz der Deutschen Gesellschaft für Recht und Informatik (DGRI e.V.).
Unsere Leistungen
- 10 Zeitstunden an drei Tagen Unterricht gem. § 15 FAO
- Tagungsgetränke
- Arbeitsunterlagen (PDF)
- Teilnahmebestätigung nach § 15 FAO
Wichtiger Hinweis
Sowohl die Anerkennung der Vortragsstunden als auch die Anerkennung der Zeitstunden für das Selbststudium obliegen ausschließlich der Beurteilung der zuständigen Rechtsanwaltskammern. Bislang wurde keiner Fortbildungsbescheinigung von SEGELN & RECHT die Anerkennung versagt.
Seminargebühren
690,00 Euro zzgl. der in Spanien anfallenden MwSt. in Höhe von 21 % (834,90 Euro brutto) regulär
600,00 Euro zzgl. der in Spanien anfallenden MwSt. in Höhe von 21 % (726,00 Euro brutto) für Mitglieder der DAVIT (Arbeitsgemeinschaft Informationstechnologie im Deutschen Anwaltsverein) sowie Junganwälte (bis maximal zwei Jahre nach Zulassung zur Anwaltschaft) Das Seminar findet in jedem Fall statt. Eine Mindestteilnehmerzahl gibt es nicht.